Freiberuflich, gewerblich – was trifft auf mich zu?
Die Anzahl derer, die selbständig erwerbstätig sind, nimmt in vielen Branchen stetig zu - ob hauptberuflich oder als Nebenverdienst. Mit Aufnahme der Tätigkeit und der damit verbundenen Anmeldung beim Finanzamt stellt sich jedoch die Frage, ob diese selbständige Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich einzuordnen ist.
Angehörige freier Berufe unterliegen weder der Gewerbeordnung, noch der Gewerbesteuer, es ist kein Gewerbeschein o.ä. erforderlich. Zu diesen freien Berufen zählen in jedem Fall alle Katalogberufe. Darüber hinaus können auch die sogenannten "katalogähnlichen" Berufe freiberuflich ausgeübt werden. Die letztendliche Einstufung obliegt im Zweifelsfall einzig und allein dem zuständigen Finanzamt. Besonders bei vergleichsweise unbekannten Berufen im Onlinebereich ist die Lage schwammig. Grundsätzlich setzen freie Berufe voraus, dass als "Grundlage besondere berufliche Qualifikationen oder schöpferische Begabung" vorliegen. Da dies wiederum Auslegungssache ist, wird fallabhängig entschieden. Wer ausschließlich Paid-Mails klickt wird sich beispielsweise kaum auf schöpferische Begabung und ein Hochschulstudium herausreden können ;-)