Nebeneinkommen dem Finanzamt melden - muss das sein?

Veröffentlicht auf von TextDE

 

Besonders bei selbständigen Nebentätigkeiten, wie dem Online-Verfassen von Texten, stellt sich immer wieder die Frage: Muss ich meine Einkünfte versteuern? Die Antwort darauf lautet „jein“: Sie müssen jeden verdienten Euro ab dem ersten Cent dem zuständigen Finanzamt Ihres Wohnortes melden. Ob hierfür dann tatsächlich Steuerzahlungen anfallen, hängt maßgeblich von der Höhe des Gesamteinkommens ab. Wer im Jahr 2011 unter dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro bleibt, muss keine Einkommenssteuer zahlen. Das gilt gleichermaßen für alle: Studenten, Schüler, Auszubildende, Rentner, Arbeitnehmer in einem anderen Beruf und Arbeitslose. In jedem Falle dürfen Sie jedoch nicht auf eigene Faust entscheiden, dass Sie „eh“ unter den Verdienstgrenzen liegen und sich somit auch gar nicht erst anmelden müssten.  

 

Informationen, die wirklich aus erster Hand kommen, erhalten Sie durch einen Blick ins Gesetz. Diesem unterliegen auch alle deutschen Finanzämter. In puncto Meldung bei Finanzamt greift § 138 der Abgabenordnung, der die Anzeige einer Erbwerbstätigkeit regelt. Zu finden sind die entsprechenden Bestimmungen beispielsweise hier. Unter (3) steht eindeutig geschrieben: „Die Mitteilungen sind innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten“. Auch der Personenkreis ist hier näher beschrieben. So besagt (1), dass dies auch für freiberufliche Tätigkeiten gilt. Dazu zählt meist auch das Texten im Onlinebereich.

 

Für alle, die die Meldung bislang versäumt haben, jedoch schon länger als einen Monat ihrer Tätigkeit nachgehen, ist das jedoch noch kein Grund zur Besorgnis. Wer sich jetzt verspätet meldet, muss mit keiner Strafe rechnen, sofern er das von sich aus tut, so § 371 AO . Wichtig ist hierbei, dass das Finanzamt Ihnen nicht zuvorkommt. Wer diese Selbstanzeige erst dann tätigt, wenn das Finanzamt bereits nachgeprüft und "angeklopft" hat, kommt nicht mehr straffrei davon. 

 

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