Krankenversicherung als Student: Diese Optionen gibt es
In Deutschland besteht gemäß § 5 SGB V eine allgemeine Versicherungspflicht. Um sich an einer deutschen Hochschule immatrikulieren zu können, muss ein entsprechendes Versicherungsverhältnis auch nachgewiesen werden. Die Beiträge zur Krankenversicherung können jedoch gerade für Studenten, die finanziell nicht allzu gut betucht sind, eine Menge sein. Es gilt daher, sich möglichst günstig zu versichern.
Möglichkeit der Familienversicherung
Grundsätzlich sieht die gesetzliche Krankenversicherung vor, dass Ehegatten und Kinder sich hier kostenlos mitversichern lassen können. Diese Möglichkeit besteht auch über das 18. Lebensjahr hinaus bis einschließlich zum 25. Lebensjahr, sofern sich das zu versichernde Kind in einem Ausbildungsverhältnis oder dem Studium befindet. Zusätzlich muss bedacht werden, dass die familienversicherten Studenten derzeit nicht über der monatlichen Verdienstgrenze von 400 Euro bzw. 365 Euro bei selbständig ausgeübten Tätigkeiten liegen dürfen. Ansonsten droht eine rückwirkende Kündigung und Nachzahlung von Beiträgen.
Gesetzliche Krankenversicherung der Studenten
Sollte der Student aus irgendeinem Grund nicht zum berechtigten Personenkreis der Familienversicherung zählen, beispielsweise durch einen höheren Verdienst, besteht die Möglichkeit, von den günstigeren Tarifen der Krankenversicherung der Studenten, kurz KvdS, zu profitieren. Diese gesetzliche Krankenversicherung kann 14 Fachsemester lang und bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres durchgeführt werden. Der Leistungsstandard der KvdS entspricht dem normalen Basismodell der versichernden Krankenkasse. Im Sommersemester 2011 liegen die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung mit 64,77 Euro monatlich jedoch klar unter dem Normaltarif.
Private Krankenversicherung für Studenten
Schon einen Monat vor Beginn des Studiums und in den ersten drei Monaten währenddessen können sich Studenten von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung ist auf Antrag bei der letzten Krankenkasse möglich. Zudem endet die gesetzliche Versicherungspflicht der Studenten laut § 5 SGB V, Nr 9 automatisch, sobald sie das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr überschritten haben. Die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten erlischt dann und Studenten müssten sich freiwillig zum erhöhten Tarif weiterversichern lassen. Eine Alternative ist jedoch die private studentische Krankenversicherung. Sie hingegen kann bis zum 33. Lebensjahr laufen. Die private Versicherung sieht zudem keine Höchstdauer des Studiums in Semestern vor und die Studenten zahlen deutlich weniger, als würden sie sich als freiwilliger Versicherter in der GKV verbleiben.